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Inkassounternehmen City Inkasso GmbH

City Inkasso GmbH übernimmt Mahnverfahren für BIZ-ZONE d.o.o.

City Inkasso GmbH versendet Zahlungsaufforderungen für BIZ-ZONE d.o.o. und andere Branchenbuchanbieter

Die City Inkasso GmbH ist als Inkassounternehmen für eine Vielzahl von Branchenbüchern tätig. Für die BIZ-ZONE d.o.o. mahnt sie Rechnungen über 299,00 Euro an.

Die City Inkasso GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M. ist als ein Inkassounternehmen für mehrere Branchenbuch­anbieter aus dem Internet tätig - unter anderem für die BIZ-ZONE d.o.o. mit dem Internet-Branchenbuch www.bizzone.de. Für die BIZ-ZONE d.o.o. als Auftraggeber verschickt die City Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen. Daneben ist das Inkassobüro für die Allfindo UG, der Gesellschaft für Webdesign S.L., der Gesellschaft für Marketing und Suchmaschinenoptimierung S.L. und der Auskunft  XL S.L sowie in Sachen "Örtliches Branchenbuch" tätig. Bei diesen Firmen handelt es sich unserer Ansicht nach um betrügerisch tätige Unternehmen, die mit zweifelhaften Methoden versuchen auf Kundenfang zu gehen.

Beauftragung durch BIZ-ZONE d.o.o.

Wie bei all diesen Unternehmen beauftrag auch die BIZ-ZONE d.o.o. die City Inkasso GmbH mit dem weiteren Forderungseinzug gegenüber zahlungsunwilligen Kunden. Dabei geht es um Rechnungen in Höhe von 299,00 Euro netto, die die BIZ-ZONE d.o.o. aufgrund mitgeschnittener Telefongespräche, in denen mündlich ein Vertrag über den Eintrag in dem Internetverzeichnis www.bizzone.de vereinbart worden sein soll, geltend macht.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur BIZ-ZONE d.o.o.

City Inkasso GmbH droht mit gerichtlichen Schritten und Schufa-Eintrag

Die City Inkasso GmbH droht schnell mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen, sollten die Kunden den geforderten Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Zudem wird vom ersten Schreiben an mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht. Dabei übersieht die Inkassofirma, dass die Nichtzahlung einer fälligen Forderung allein nicht genügt, um einen Eintrag bei der Schufa zu rechtfertigen. Vielmehr sind dazu zum Beispiel noch zwei schriftliche Mahnungen erforderlich.

Widersprechen die betroffenen Gewerbetreibenden der angemahnten Forderung, so ist es der City Inkasso GmbH nicht möglich einen Negativeintrag bei der Schufa zu veranlassen (vgl. § 28a Abs. 1 Nr. 4 d) des Bundesdatenschutzgesetzes). Hinzu kommt, dass nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Unternehmen nur dann mit einer Datenübermittlung an die Schufa drohen darf, wenn es zugleich deutlich macht, dass dies durch ein bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Ein solcher deutlicher Hinweis fehlt aber in den Schreiben der City Inkasso GmbH.

Beauftragung durch Herrn Waldemar Brunner

Die City Inkasso GmbH zieht zudem im Auftrag des Herrn Waldemar Brunner Forderungen aus einem angeblichen Vertrag über einen Premiumeintrag im Internetverzeichnis www.regionalermedienverlag.de ein. Die Geschäftsmethoden des Herrn Brunner sind dabei identisch mit denen der BIZ-ZONE d.o.o.

Lesen Sie hier mehr über den Regionalen Medien Verlag des Herrn Waldemar Brunner.

Was Sie tun können

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät, Rechnungen dieses Branchenbuch­anbieters genau zu prüfen - und wenn Sie keinen kostenpflichtigen Eintrag wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern dieses Branchenbuches zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar.

Unser aktuelles Angebot

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, so bieten wir die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro brutto (208,82 Euro netto zzgl. 19 % Umsatz­steuer) an. Die Pauschale umfasst unsere gesamte außergericht­liche Tätigkeit. Es kommen keine versteckten Kosten hinzu. Kosten für eine weitergehende Vertretung (bspw. vor Gericht) besprechen wir selbstverständlich mit Ihnen, bevor sie entstehen. Kosten­los für Sie ist in jedem Fall der telefonische Erstkontakt!

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