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Branchenbuch M&I Marketing und Werbung UG (haftungsbeschränkt)

M&I Marketing und Werbung UG: Rechnung für "Deutscher Online Verlag"

Vertragsfalle per Doppel-Anruf-Masche für Firmeneintrag bei Deutscher Online Vertrag

Wer eine Rechnung der M&I Marketing und Werbung UG für einen Firmeneintrag beim Deutschen Online Verlag erhält, sollte genauer hinschauen, ob die Rechnung gerechtfertigt ist.

Bei Rechnungen der M&I Marketing und Werbung UG für einen Eintrag bei beim Deutschen Online Verlag lohnt sich oftmals ein genauer Blick und die Frage, ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der die erhaltene Rechnung legitimiert. Derzeit erhalten Gewerbetreibende Rechnungen, die mit "Deutscher Online Verlag" überschrieben sind. Bei dem Absender handelt es sich um folgendes Unternehmen:

M&I Marketing und Werbung UG (haftungsbeschränkt)Königsteinerstr. 4365929 Frankfurt am Main, Deutschland

Die Doppel-Anruf-Masche

In den uns bekannten Fällen liegt der Rechnung ein von der M&I Marketing UG behaupteter telefonischer Vertragsabschluss zugrunde, der durch die so genannte Doppel-Anruf-Masche zustande gekommen ist. Dabei rufen Mitarbeiter Gewerbetreibende an und verwickeln diese in ein Gespräch. Darin behaupten sie, dass der angerufene Unternehmer bereits in einem Online-Branchenbuch eingetragen sei. Da dieser Vertrag nicht rechzeitig gekündigt worden sei, laufe dieser nun als kostenpflichtiger Vertrag weiter. Um günstiger aus der Sache rauszukommen, könne der angerufene Gewerbetreibende aber einen Vertrag über die Laufzeit von 12 Monaten abschließen.

Gesprächsaufzeichnung des zweiten Telefonats

Daraufhin ruft ein weiterer Mitarbeiter der M&I Marketing und Werbung UG den Gewerbetreibenden an. In diesem zweiten Gespräch wird der Angerufene gebeten, den Vertragsschluss aus dem ersten Telefongespräch zu bestätigen. Dieser zweite Anruf wird mit Einverständnis des Angerufenen aufgezeichnet. Während dieser Aufzeichnung ist natürlich keine Rede mehr davon, weshalb nun unbedingt dieser neue Vertrag abgeschlossen werden musste, sondern es geht nur noch um den neuen Eintrag bei dem Deutschen Online Verlag.

Vertragskosten: 699,00 Euro netto für 12 Monate Laufzeit

Dass sie einem Irrtum aufgesessen sind, merken die angerufenen Gewerbetreibenden in der Regel erst, wenn sie die Rechnung der M&I Marketing und Werbung UG erhalten. Darin werden sie aufgefordert, für einen "Premiumeintrag Deutscher Online Verlag" bei einer Eintragslaufzeit von 12 Monaten Vertragskosten von netto 699,00 Euro zu bezahlen. Dies sind Bruttokosten von immerhin 699,00 Euro.

Welche Leistung wird überhaupt erbracht?

Worin die Leistung nun genau besteht, ergibt sich allerdings nicht aus der Rechnung. Es wird zwar "Deutscher Online Verlag" genannt, aber die genaue Internetseite, auf der der teure Firmeneintrag vorgenommen werden soll, und wie der "Premiumeintrag" genau aussehen soll, wird nicht verraten. Die Internetseite www.deutscheronlineverlag.com jedenfalls ist derzeit gar nicht verfügbar, sondern befindet sich im Baustellen-Modus. Ein Lichtblick: Auf der Seite heißt es immerhin: "Bald verfügbar". Ob das die Bezahlung der Vertragskosten von 699,00 Euro netto wert ist, sollte sich jeder Kunde genau überlegen.

Was Sie tun können

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät, Rechnungen dieses Branchenbuch­anbieters genau zu prüfen - und wenn Sie keinen kostenpflichtigen Eintrag wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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