Branchenbuch VSK Medienagentur
VSK Medienagentur und ihre "Bürgerinfo"
Wir klären, wie Sie sich gegen die Rechnungen und Mahnungen der VSK Medienagentur und der Torus Verlag GmbH zur Wehr setzen können.
Die VSK Medienagentur gehört zu den unserer Ansicht nach vielen unseriösen Anbietern, die eine angebliche Werbenazeige namens "Bürgerinfo" vertreiben. Mit Hilfe von zweifelhaften Methoden versucht das türkische Unternehmen, Gewerbetreibende zu einem Anzeigenauftrag zu bewegen.
Als Firmensitz gibt die VSK Medienagentur folgende Adresse an:
VSK MedienagenturIsmet Kaptan Mah. 1372 SK NO: 13Cankaya - Konak, Türkei
Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.
Unerwünschter Werbeanruf sowie Zusendung eines Korrekturfaxes durch VSK Medienagentur
Die Masche der VSK Medienagentur liegt darin, sich zunächst bei einem Gewerbetreibenden telefonisch zu melden. In diesem Telefonat wird dem Gewerbetreibenden vorgetäuscht, dass bereits eine Anzeige geschaltet sei und das nunmehr die Neuauflage anstehe. Um die Richtigkeit der Anzeige zu bestätigen bzw. zu überprüfen, müsse man nur noch ein Korrekturfax ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wenige Tage nach dem Telefonat erhält der Betroffene auch ein Fax mit der Anzeige. Wer dieses Korrekturfax aber unterschrieben zurücksendet, steckt in der Kostenfalle.
Versteckte Kosten in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro
Ein Anzeigenauftrag bei der VSK Medienagentur ist mit horrenden Kosten verbunden. Zwar soll ein Anzeigenfeld nur 389,00 Euro kosten. Die Kosten können aber beträchtlich höher rausfallen, da sich der Anzeigenpreis mit der Anzahl der Anzeigenfelder vervielfältigt. Hinzu kommen die Satz- und Farbpauschale sowie Versandkosten. Zudem zahlt man nicht nur für eine Auflage, sondern gleich für drei innerhalb eines Jahres. Es können daher schnell Kosten in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro entstehen.
Wertloses Rücktrittsrecht der VSK Medienagentur
Die VSK Medienagentur gewährt zwar großzügig ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Wer innerhalb von 14 Tagen ab Anzeigenauftrag schriftlich den Rücktritt erklärt, hat keine Rechnungsstellung zu befürchten. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei der VSK Medienagentur an. Die Sache hat nur einen Hacken: Die angeblichen Kunden erfahren in der Regel erst nach der Rechnungsstellung von dem Anzeigenauftrag für die Bürgerinfo. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst weit nach Ablauf der 14 Tage gestellt. Das Rücktrittsrecht ist damit wertlos.
Forderungseintreibung durch Torus Verlag GmbH
Die VSK Medienagentur hat, wie sämtliche dubiosen Anbieter einer Bürgerinfo, zur Abwicklung des Vertrags eine weitere Firma eingeschaltet. In diesem Fall ist dies die Torus Verlag GmbH. Das Unternehmen stellt die Rechnung und mahnt gegebenenfalls die Zahlung an.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag über die Torus Verlag GmbH.
Was Sie tun können
Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät, Rechnungen dieses Branchenbuchanbieters genau zu prüfen - und wenn Sie keinen kostenpflichtigen Eintrag wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Unser aktuelles Angebot
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