SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH, Kurfürstendamm 36, 10719 Berlin

Ein Klick und wir rufen Sie gerne zurück ...Ein Klick
und wir rufen gerne zurück ...
Kostenfreier Erstkontakt direkt am Telefon(030) 31 00 44 00(030) 88 92 82 28

Druckstudio Streit s.àr.l.

Druckstudio Streit s.àr.l. auf Kundejagd für „Bürgerinformation Notruf“

Druckstudio Streit versendet Faxe für Notrufflyer – Hohe Kosten bei Unterschrift

Die Druckstudio Streit S.àr.l. mit offiziellem Sitz in Luxemburg versucht, ihren Notrufflyer „Bürgerinformation Notruf“ an den Mann zu bringen. Dabei geht sie wie viele andere findige Branchenbuch-Firmen vor und ruft Gewerbetreibende und Freiberufler an. In dem Anruf wird suggeriert, dass ein bereits bestehender Werbeeintrag des Unternehmens vor der nächsten Print-Ausgabe stehe. Dazu müsse der Druck freigegeben werden. Der angerufene Unternehmer solle die entsprechende Vorlage bestätigen.

Diese wird in einem zweiten Schritt per Fax an den angerufenen Unternehmer versandt – mit der Aufforderung, es unterschrieben zurückzuschicken. Das Kleingedruckte wird sich dabei kaum jemand durchlesen. Schließlich weiß man ja aufgrund des Anrufs, dass es nur um die Druckfreigabe geht.

Doch weit gefehlt. Der Irrtum wird denjenigen, die auf die Masche reinfallen, spätestens dann bewusst, wenn sie die erste Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l. erhalten. Denn das Fax ist nichts anderes als ein Vertragsangebot, das mit Unterschrift und Rücksendung angenommen wird.

Hohe Kosten für Bürgerinformation Notruf: Vier Mal 681,85 Euro pro Vertragsjahr

Im Kleingedruckten – praktischerweise bei Faxen meist kaum lesbar – sind die Vertragskonditionen genannt: Innerhalb eines Vertragsjahres sollen vier Mal Kosten von jeweils 681,85 Euro in Rechnung gestellt werden – insgesamt also 2.727,40 Euro. Und zwar für eine kleine Anzeige in dem Notrufflyer „Bürgerinformation Notruf“. Der damit einhergehende Werbeerfolg: Äußerst ungewiss.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Druckstudio Streit s.àr.l. wegen eines Anzeigenvertrags für den Notrufflyer "Bürgerinformation Notruf" erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern die Forderung prüfen und sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

geschrieben von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M. (25.11.2016)

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (13 Stimmen, durchschnittlich: 3,38 von 5)
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert