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I.K. Mediendienst GmbH

I.K. Mediendienst GmbH versendet Rechnungen für dov-portal.de

Für Werbeieintrag auf www.dov-portal.de werden mindestens 6 Rechnungen ausgestellt

Das Kölner Unternehmen I.K. Mediendienst GmbH versendet fleißig Rechnungen für Firmeneinträge in dem Internet-Branchenbuch www.dov-portal.de. Die Rechnungen haben es in sich: Für einen Werbeeintrag auf der Seite werden 1.067,43 Euro brutto berechnet. Dieser Betrag soll innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Für eine Bezahlung innerhalb von 7 Tagen wird großzügig ein Skonto von 3 % angeboten.

Was vielen Rechnungsempfängern bei Erhalt der Rechnung nicht bewusst sein wird: Diese Rechnung ist erst der Anfang. Denn in den Vertragsformularen wird eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren vorgeschrieben, wobei der Rechnungsbetrag zweimal jährlich entstehen soll. Wer auf die Vertragsfalle für dov-portal.de reinfällt, soll also insgesamt mindestens sechs Mal zur Kasse gebeten werden. Gesamtkosten: Über 6.000 Euro.

Das ist auch für Branchenbuchkreise recht happig. Deshalb muss zu großer Vorsicht bei Erhalt entsprechender Vertragsangebote und einer solchen Rechnung geraten werden.

Vertrag mit Firma Online-Verzeichnis

Die I.K. Mediendienst GmbH macht den Rechnungsbetrag geltend, ist aber nicht der ursprüngliche Vertragspartner. Dieser wird in den Vertragsformularen als "Firma Online-Verzeichnis" aus Izmir in der Türkei bezeichnet. Entsprechend der Branchenbuch-Szene ist davon auszugehen, dass hinter der I.K. Mediendienst GmbH und der Firma Online Verzeichnis die gleichen Personen stehen: Ein durchaus wohlorganisiertes Netzwerk.

Die Masche aus Köln: Auf den Anruf folgt das Korrekturfax

Der Vertragsschluss kommt in den uns bekannten Fällen so zustande: Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihr Unternehmen in Branchenregistern haben eintragen lassen - beispielsweise bei den Gelben Seiten der Telekom - werden von Mitarbeitern der Firma Online-Verzeichnis bzw. der I.K. Mediendienst GmbH angerufen. Am Telefon wird große Eile suggeriert, weil der Druck der neuen Ausgabe bevorstehe und schnell noch die Unternehmensdaten verifiziert werden müssten.

Dazu wird in einem zweiten Schritt ein Fax an den angerufenen Unternehmer versandt. Dies ist das eigentliche Vertragsangebot. Im Kleingedruckten stehen der Vertragspartner - das türkische Branchenbuch-Unternehmen - und die Vertragskonditionen. Dazu gehört u.a. die Vereinbarung, dass die Vertragslaufzeit drei Jahre betragen soll, während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden kann und der Rechnungsbetrag zweimal jährlich entsteht.

Wichtiger Nebeneffekt bei der Vertragsversendung per Fax: Das Kleingedruckte ist in der Regel kaum lesbar. Gut lesbar ist vor allem die fettgedruckte Aufforderung in der ersten Zeile: Rückfax bitte an: 0231-9349066.

Standard-Eintrag in Internet-Branchenbuch www.dov-portal.de

Wer dieser Aufforderung nachkommt und das Fax zurücksendet, ist in der Vertragsfalle gefangen. Daraufhin kommt alsbald die erste der Rechnungen der I.K. Mediendienst GmbH.

Schaut man sich die Internetseite www.dov-portal.de an, sind die aufgerufenen Honorare sicherlich nicht gerechtfertigt. Es werden mit jeder Rechnung allein 199 Euro netto für die "Graf. Gestaltung" verlangt. Die Internetseite und ihre Einträge scheinen diesen Betrag nicht zu rechtfertigen. Die Seite entspricht dem, was man sonst aus der Branchenbuch-Szene kennt. Auch was die Auffindbarkeit der Einträge im Internet angeht, scheint die Seite nicht sehr erfolgreich zu sein. Es ist nicht erkennbar, dass die Seite gut beworben würde.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der I.K. Mediendienst GmbH wegen eines Werbeeintrags in dem Internet-Branchenbuch www.dov-portal.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern die Forderung prüfen und sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

geschrieben von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M. (25.11.2016)

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