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Regista Online

Regista Ltd. und der Trick mit der „Eiligen Benachrichtigung“ für „Regista Online“

Internetverzeichnis regista.online täuscht behördliche Anfrage vor

Ein 3-Jahres-Vertrag mit Kosten von 348 Euro netto pro Jahr droht Gewerbetreibenden, die auf die derzeit ihre Runde machenden Akquisebemühungen der Regista Ltd. für das Internetverzeichnis „regista.online“ hereinfallen.

Das Faxschreiben ist so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, es handele sich gar nicht um ein Werbeschreiben mit Vertragsangebot eines privaten Unternehmens. Vielmehr sieht das Fax so aus, als handele es sich um eine behördliche Anfrage. Adressaten können sich deshalb verpflichtet fühlen, auf dieses vermeintliche Behördenschreiben zu antworten und das Korrekturfax mit den eigenen Unternehmensdaten zu bestätigen und unterschrieben zurückzusenden.

Das kann sich als teurer Irrtum erweisen. Wer das Fax der Regista Ltd. unterschreibt und zurückschickt, nimmt ein Vertragsangebot über einen 3-Jahres-Vertrag für einen „Standardeintrag“ in dem Internetverzeichnis „regista.online“ an. Dieser kostet 348 Euro netto pro Jahr.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Regista Ltd. wegen eines Standardeintrags bei Regista Online erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern die Forderung prüfen und sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

geschrieben von Rechtsanwalt Thilo Seelbach, LL.M. (24.10.2016)

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